Repressive Heimerziehung der DDR - Geschlossener Jugendwerkhof Torgau
Einweisung und Tagesablauf

Titelbild: Blick in den Gruppenbereich des GJWH. Bildquelle: Archiv Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau

Als Einweisungsgründe in die geschlossene Einrichtung galten laut Gesetz wiederholte Verstöße gegen die Heimordnung in den anderen Spezialheimen. Dazu zählten Fluchtversuche aus diesen Einrichtungen, "renitentes Verhalten", wiederholte Arbeits- oder Schulverweigerungen oder Kritik am gesellschaftlichen System der DDR. Die Einweisung erfolgte direkt über das Ministerium für Volksbildung unter der Leitung von Margot Honecker. Kein einziger Jugendlicher kam jedoch aufgrund eines Gerichtsbeschlusses nach Torgau.

Der Zeitzeuge Alexander Müller, welcher zweimal den GJWH Torgau durchlaufen musste, berichtet, warum er in die DDR-Heimerziehung kam.

Zeitzeuge Alexander Müller: Warum ich ins Heim kam

Angekommen im GJWH erfolgte die sogenannte "Begrüßungsprozedur".

Ablauf der Einweisung

Die Fahrt nach Torgau glich einem Häftlingstransport. Erst nach Verschluss des schweren Schleusentores durften die Jugendlichen den Transporter verlassen. Zum Prozess der Aufnahme gehörte, in strammer Haltung im Treppenhaus ohne Anweisung zu warten. Danach mussten die Kleidung abgelegt und alle Privatgegenstände vollständig abgegeben werden. Anschließend erfolgte die Leibesvisitation, wobei sämtliche Personenmerkmale (z.B. Tätowierungen) erfasst wurden. Nach dieser Prozedur wurden den Jugendlichen die Haare kurz geschoren und deren Körper desinfiziert. Schlussendlich bekamen die Eingewiesenen einheitliche Anstaltskleidung und kamen in den Einzelarrest. Die Zuführungszelle war lediglich mit einem Eimer für die Notdurft, einer Pritsche und einem Hocker ausgestattet. In diesen drei Tagen waren die Jugendlichen vollständig sich selbst überlassen und mussten die Hausordnung auswendig zu lernen.

Nach Ende des Einzelarrests erfolgte das Aufnahmegespräch mit dem Direktor, nach dem wiederum ein Brief an die Eltern geschrieben werden musste. Den genauen Entlassungstermin kannten die Insassen nicht.

Allgemeiner Tagesablauf

Die Wochentage verliefen gleichförmig und starteten um 5.30 Uhr. Vom Wecken bis zur Nachtruhe schrieb die "Arbeitsordnung" des GJWH Torgau alle Handgriffe vor. Jegliche Aktivitäten wurden beaufsichtigt. Auch der Toilettengang hatte im Kollektiv und zu vorgeschriebenen Zeiten zu erfolgen.

Tagesablauf (Wochentags)

Tagesablauf (Wochentags)
Bildquelle: Dauerausstellung Gedenkstätte GJWH Torgau