Repressive Heimerziehung der DDR - Das DDR-Heimsystem
"Umerziehung zur sozialistischen Persönlichkeit"

Kinder und Jugendliche, die in die Spezialheime eingewiesen wurden, galten als "schwererziehbar" oder "verhaltensgestört". Dehnbare Begriffe, die jegliche Form unangepassten Verhaltens mit einbeziehen konnten. Die gesamte Methodik des Systems der Spezialheime war darauf ausgerichtet, durch "Umerziehung" die Individualität Jugendlicher zu brechen und sie nahtlos in das sozialistische System einzufügen. Die Heimerziehung war ausdrücklich abgegrenzt vom Jugendstrafvollzug.

Zu den Spezialheimen zählten die Spezialkinderheime, die Jugendwerkhöfe, die Durchgangsheime, das "Kombinat der Sonderheime für Psychodiagnostik und Pädagogisch-Psychologische Therapie" und schließlich als "letzte Instanz" der "Geschlossene Jugendwerkhof Torgau".

Das DDR Heimsystem

Das DDR Heimsystem
Bildquelle: Dauerausstellung Gedenkstätte GJWH Torgau

Den Großteil der Spezialheime bildeten die Spezialkinderheime und die Jugendwerkhöfe. In die Spezialkinderheime wurden "Schwererziehbare" zwischen 6 und 16 Jahren eingewiesen. Die Jugendwerkhöfe waren für "schwer erziehbare" auszubildende Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren vorgesehen. Gegen Ende der DDR gab es 32 Jugendwerkhöfe und 38 Spezialkinderheime.

 

Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau galt als offiziell einzige geschlossene Disziplinierungseinrichtung und "Endstation" im Erziehungssystem. Gesetzlich festgelegt waren das Aufnahmealter von 14 bis 18 Jahren und die Aufenthaltsdauer bis zu sechs Monaten. Einweisungsgrund laut Gesetz waren wiederholte Verstöße gegen die Heimordnung in den anderen Spezialheimen. Die Einweisung erfolgte direkt über das Ministerium für Volksbildung unter der Leitung von Margot Honecker. Kein einziger Jugendlicher kam jedoch aufgrund eines Gerichtsbeschlusses nach Torgau.